Hinterhaus

Der Garten

Der Garten des Hinterhauses

Der Garten gehört zu den Erdgeschoss-Wohnungen des Hinterhauses.
Seit dem Entstehen der Wohnungen in der heutigen Form (Kernsanierung 1999) wurde das Erdgeschoss bisher immer als Einheit vermietet, so dass bisher keine Regelung zur gemeinsamen Nutzung nötig war.
Trotzdem hat jede der zwei Wohnungen ihren eigenen Zugang zum Garten, die von hier aus linke Wohnung hat noch eine zweite Tür, die auf diesen Fotos nicht sichtbar ist.
Der Garten gehört zu den Wohnungen im Erdgeschoss und wird von deren Mietern gestaltet.

Blick vom Balkon in den Garten Richtung Südost

Die östliche Ecke des Gartens

Im Westen ist das Tor zum Abstellraum